Ich weiß, ein eher trockenes Thema. Aber eines, welches man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. So bat ich Klaus Czerwinski, seines Zeichens freier Versicherungsberater, einmal zusammenzustellen, was man bei Gründung eines Startups in dieser Hinsicht bedenken sollte.
Hier seine Zusammenfassung:
Die Absicherung der Start-up Gründer beinhaltet zwei Bereiche: die Vermögenswerte des neu gegründeten Unternehmens und die Person des Unternehmers selbst.
Zunächst zu den Vermögenswerten des Unternehmens:
Um eine Insolvenz auf Grund von Sach- oder Vermögensschäden auszuschließen, muss das Unternehmen entsprechend abgesichert sein.
Sachschadenversicherungen
Zu den Sachversicherungen mit 1. Priorität gehören:
a) Betriebsinhaltsversicherung
Diese sichert das Verlustrisiko der im Betrieb befindlichen Gegenstände, z.B. das Mobiliar und technische Einrichtungs- bzw. Gebrauchgegenstände (Computer, Telefon, Fax).
Im Fall von Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Einbruchdiebstahl wird zum Neuwert ersetzt.
b) Betriebsunterbrechungsversicherung
Falls der Betrieb in Folge der o.g. Umstände zeitweise nicht mehr weiter geführt werden kann, ersetzt diese Versicherung die daraus entstehenden Kosten, z.B. Weiterzahlung von Gehältern.
Sonderfälle:
Weiterhin können - abhängig von bei Bedarf und Betriebsart -gesondert versichert werden:
a) Für Firmenwagen/Fuhrpark: KFZ-Vollkasko
b) Inhalt von KFZ (bei Handelsunternehmen/ Warenlieferungen)
c) Elektronik (EDV, auch bei selbstverschuldeten Schäden)
d) Gewerbliche Gebäudeversicherung (für Gebaäude-Eigentümer)
Vermögensschadenversicherungen
Um Vermögensschäden z.B. durch Haftungsrisiken zu vermeiden, sind folgende Versicherung mit 1. Priorität zu empfehlen:
a) Berufshaftpflicht: regelt Sach- oder Personenschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht worden sind
b) Vermögensschadenhaftpflicht: regelt finanzielle Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat
Sonderfälle (nur bei Bedarf zu empfehlen):
a) Betriebshaftpflicht (bei Kundenverkehr in Büro-/Geschäftsräumen): Regelt Sach- und Personenschäden bei Besuchern der Geschäftsräume, z.B. durch abfärbende Arbeitsmaterialien oder defektes Mobiliar
b) Umwelt-/Gewässerschaden-Haftpflicht (abhängig von den im Betrieb ausgeübten Tätigkeiten): regelt Schäden, die z.B. auf Grund von Verunreinigung durch auslaufende Chemikalien verursacht worden sind.
c) Veranstaltungshaftpflicht (falls im Rahmen der Unternehmenstätigkeit Veranstaltungen durchgeführt werden): Regelt Schäden, die beim Besuch einer Veranstaltung entstehen, z.B. mangelhaft gesicherte, vom Wind umgeworfene Sonnenschirme)
d) Darüber hinaus kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um ohne Kostenrisiko z.B. das Recht auf Zahlung von Außenständen durchsetzen zu können.
e) Bei (Um-)baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Geschäftsbetriebes ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese regelt Schäden, die z.B. durch herabfallendes Baumaterial verursacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich gegen Schäden an Bau oder Material, die im Zuge der Baumaßnahmen entstehen, durch eine Bauleistungsversicherung zu schützen.
f) Um Zugriff auf das Privatvermögen des Geschäftsführers zu vermeiden, wenn das Unternehmen ihn aufgrund eines Schadens durch eine Fehlentscheidung in Regress nimmt, kann eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) abgeschlossen werden. In der Gründungsphase eines Unternehmens wird der Bedarf dafür jedoch eher die Ausnahme bleiben.
Absicherung des Unternehmers/Geschäftsführers:
Ausfall der Arbeitskraft
Um das finanzielle Risiko eines Ausfalls seiner Arbeitskraft für das Unternehmen abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Die sog. Dread Desease Versicherung, die im Falle einer schweren Krankheit eine vorbestimmte Summe auszahlt. Diese kann entweder den Umsatz- bzw. Gewinnverlust reduzieren oder zur Finanzierung eines Interims-Managements genutzt werden.
b) Für den schlimmsten Fall, den Tod eines Mitgeschäftsführers, kann (bei mehreren Geschäftsführern) eine verbundene Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert dem verbleibenden Geschäftsführer Kapital zu, um die finanziellen Folgen des Ausfalls des Verstorbenen abzufedern (z.B. Umsatzausfall, Kosten für Suche eines neuen Partners).
Die Absicherung des privaten Risikos des Einkommensausfalls trägt für den Fall längerer Krankheit die Krankentagegeld-Versicherung. Gekoppelt mit einer auf 6 Monate fest geschriebenen Gehalts-fortzahlung (für geschäftsführende Gesellschafter) wird diese besonders günstig, da auf diese Weise das Zahlungsrisiko für die Versicherung sehr niedrig ist. Um das mit der langen Gehaltsfortzahlung verbundene Kostenrisiko für das Unternehmen zu decken, gibt es entsprechende Rückversicherungen.
Für einen Verdienstausfall durch Berufsunfähigkeit sollte zwingend eine Berufsunfähigkeits-versicherung abgeschlossen werden. Diese tritt in Kraft, sobald der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu weniger als 50 % ausüben kann und dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten wird. Sie kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie an eine Rürup-Rentenversicherung gekoppelt wird.
Private und betriebliche Altersvorsorge
Private Altersvorsorge:
Solange der Unternehmer als Selbständiger tätig ist, kann er sich von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. So kann er seine Altersvorsorge ertragreicher gestalten als im staatlichen Umlageverfahren. Durch die steuerliche Förderung im Rahmen der Rürup-Rente kann er sich zudem große finanzielle Vorteile verschaffen und gleichzeitig die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen.
Als Angestellter, für den die Rürup-Rente ab einem höheren Einkommen ebenfalls interessant ist, kann er zudem die betriebliche Altersversorgung nutzen: Ein entsprechendes Konzept muss nach aktueller Gesetzeslage jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern anbieten. Sowohl dem Betrieb als auch dem Mitarbeiter bringt dies steuerliche Vorteile und das Unternehmen kann darüber hinaus Sozialabgaben einsparen. Weiterhin kann ein angestellter Geschäftsführer zusätzliche Steuervorteile im Rahmen der Riester-Rente nutzen und hier den Maximalbetrag von 162 € monatlich steuerlich geltend machen.





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1 | Versicherung August 29th, 2008 at[…] für ihre produkte… die kosten sind jetzt aber ähnlich, das muß man schon sagen, nur in der linux-welt sind wenigstens richtige programmierer die ständig neue ideen etc. bringen, was ich leider von M$ […]
2 | Versicherung Live » Blog Archive » Re: Ich habe eine geniale Geschäftsidee! - Versicherung gegen Risiken beim Einsatz … September 6th, 2008 atVielen Dank für die Nachricht, ich suche, wie dieser Artikel seit langer Zeit
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Wir sind auch schon laenger auf der Suche nach HAMBURG STARTUPS ” Versicherungen für Gründer und deren Startups und haben zu diesem Thema unzaehlige Seiten und Berichte durchgekaut. Man kann aber sagen, dass es sich schon durchaus zu vergleichen loh…
11 | haftpflicht versicherungen Februar 7th, 2010 at